Clubboote.

Gerade die neuen Mitglieder und Segelanfänger fragen sich oft, welche Boote auf den Halterner Stausee passen und für das Revier geeignet sind. Deshalb haben wir hier eine Liste hinterlegt, in welcher die Boote aufgeführt sind, welche bereits am Steg liegen – außerdem die Erweiterung der Liste, welche Boote ebenfalls reviergeeignet sind. Weitere Informationen zu den Bootstypen können Sie im Internet finden.

Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen lediglich eine Auswahl der am Markt erhältlichen Boote dar. Die offiziellen Abmasse der zulässigen Boote sind in der Stegordnung zu finden.

Varianta 18.

Es stehen zwei Variante 18 zur Verfügung, der kleine Prinz und die Kleine Prinzessin sind nahezu gleich ausgestattet und bieten als Kielboot kentersicheren Segelspass

RS Venture Connect.

Unsere @venture ist eine RS Venture Connect. Sie hat sehr gute Segeleigenschaften und ist dennoch einfach zu bedienen, aufgrund ihrer Plug & Play Ausstattungsoptionen ist sie beim Inklusionssegeln für nahezu alle Behinderungen einsetzbar.

Clubschiffwarte.

Bitte Kontaktiert die Clubschiffwarte für Anliegen Rund um die Boote wie z.B. Einweisungen, Schäden oder Auffälligkeiten. Die Telefonnummern findet ihr im Mitgliederbereich auf den Buchungsseiten.

Florian Hassel

Clubschiffwart Kleiner Prinz

Bernd Kenter

Clubschiffwart Blauer Prinz

Michael Hüsken

Clubschiffwart Kleine Prinzessin

Nutzungsbedingungen.

Clubboote.

  • Die Buchung wird durch die eMail-Bestätigung erst verbindlich.
  • Eine Einweisung in das jeweilige Boot ist erforderlich und wird beim Bootswart beantragt.
  • Die Nutzung ist nur den Mitgliedern des SCPs erlaubt.
  • Die Nutzung ist nur bis zu einer Windstärke von 15 Knoten erlaubt.
  • Ein Sportbootführerschein See, Binnen oder höherwertig ist grundsätzlich erforderlich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
  • Der Beitrag zur Nutzung der Clubboote ist in der Beitragsordnung geregelt und wird vom Kassenwart jährlich eingezogen.
  • Für Mitglieder der Jugendabteilung ist die Nutzung kostenlos.
  • Die Anzahl der Buchungen ist nicht begrenzt.
  • Die Nutzung ist, bis auf Ausnahmen, auf 4 Stunden pro Tag begrenzt.
  • Sollten Sie eine Reservierung nicht mehr benötigen, wenden Sie sich, zwecks Freigabe der gebuchten Zeit, an den entsprechenden Bootswart über die bekannte Whatsapp Gruppe bzw. via Email oder Telefon.
  • Vor der Nutzung müssen Sie eine Nummer aus der Segelkammer nehmen und sich damit mit ihrem Namen (verantwortlicher Skipper) und der Handynummer in das Clubboote Buch eintragen.
  • Bitte verlassen Sie das Boot, so wie sie es vorgefunden haben (oder besser).
  • Melden Sie eventuelle Vor- oder entstandene Schäden dem zuständigen Bootswart, bei „größeren“ Beschädigungen ist der Schadenmeldebogen, welcher auf der Homepage unter „Formulare“ heruntergeladen werden kann, auszufüllen.
  • Für jeden verursachten Schaden (> 250€), welcher der Kasko-Versicherung gemeldet werden muss, hat der Verursacher eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250€ zu zahlen.
  • Die Fahrttüchtigkeit der Schiffe wird vor dem Ablegen vom Skipper bewertet, bei Zweifel bitte kurze Rücksprache mit den Bootswarten.
  • Sollte eines der Boote zwar gebucht aber nicht in Anspruch genommen sein, kann es ohne Online Buchung nach 15min gesegelt werden. Die Eintragung in das Buch ist trotzdem erforderlich.

für Jollen und Jugendboote gilt:

  • Eine Einweisung in das jeweilige Boot ist erforderlich.
  • Die Nutzung ist nur bis zu einer Grundwindstärke von 15 Knoten erlaubt, es sei denn, das Boot wird in Trainings verwendet. Dort entscheidet der Trainer ob die Bedingungen noch handhabbar sind.
  • Bei der Nutzung der Boote haben jugendliche Mitglieder und das Jugendtraining stets Vorrang.
  • Die Nutzung ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des SCPs gestattet. Ausnahme: Probesegeln (max. 3x) für Nichtmitglieder
  • Die Nutzungsgebühr der Clubboote ist der Beitragsordnung des SCPs in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Die Gebühr wird nach 3-maliger Nutzung fällig und vom Kassenwart eingezogen.
  • Das Ausleihen für Auswärtsregatten oder Trainings ist nur nach fristgemäßer Antragstellung durch Abgabe des Formulars „Leihvertrag über Optimisten und Jollen“ beim Jugendwart möglich.
  • Jede Nutzung eines Jugendbootes muss in das jeweilige Logbuch in den Spinden ein- und ausgetragen werden. Schäden sind ebenfalls dort zu vermerken.
  • Die Boote sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung zu reinigen. Schäden, auch kleine Gelcoatschäden o.ä., sind unverzüglich dem Jugendwart zu melden und im Logbuch zu vermerken.