SBF See.

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF-See) ist vielfach der „Einsteigerschein“ aller Wassersportlerinnen und Wassersportler.

Er ist ein sogenannter „Pflichtschein“ und wird vom Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland für das Führen aller Motor- und Segelboote gesetzlich vorgeschrieben, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03  kW (15PS) ausgerüstet sind und die Küstengewässer und Seeschifffahrtsstraßen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befahren. In der Regel ist dies ein Bereich von 3 Seemeilen von der Küstenlinie (3-Seemeilen-Zone). Eine Begrenzung hinsichtlich der Länge eines Fahrzeuges gibt es nicht, wenn es sich um ein Sportboot im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handelt. Im Bereich der Seeschifffahrtstraßen ist das nicht gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Leistung bis zu 3,68 kW (5 PS) ohne Altersgrenze zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt unberührt. Bei einer Leistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer Leistung von 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) und mehr ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.

Der SBF-See wird in den meisten Ländern anerkannt, die selbst entsprechende Führerscheine haben. Zum Beispiel wird er in den Niederlanden zum Befahren aller Flüsse und Seen, einschließlich Ijsselmeer, Waddenzee, Oster- und Westerschelde anerkannt, wenn das Fahrzeug schneller als 20 km/h fahren kann.

Zusatzinformation
Der SBF-See schließt den SBF-Binnen unter Motor nicht mit ein.

Mit Inkrafttreten der Änderung zur Sportseeschifferscheinverordnung müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen. Das heißt, jeder Schiffsführer muss im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Wer ein mit Funk ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Voraussetzung.

  • 16 Jahre, (von 16 bis 18 Jahren ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich)
  • körperliche und geistige Tauglichkeit,
  • Freude am Wasserlsport im Binnenland

Theorie.

Die theoretische Ausbildung wird von der Yachtschule Hüsken auch in Zusammenarbeit mit dem Segelclub Prinzensteg angeboten. Diese Kurse finden in Haltern am See statt. Kurzzeit-, Wochen-, Wochenend- und Kombikurse berücksichtigen die individuellen Ausbildungsansprüche.

Vermittelt wird das für die amtliche Prüfung geforderte Wissen (Auszug):

Gesetzeskunde: Lichterführung (KVR) , Ausweichregeln (KVR) , Lichterführung (SeeSchStrO), Verbots- und Gebotszeichen, Fahrwasser, Kardinaltonnen und Sonderzeichen und Befeuerung
Sicherheit: Auslaufen, Tanken, Gewitter, Gasanlage,
Manövrieren: Ankern, Festmachen, Verhalten in bestimmten Situationen
Wetterkunde: Hoch- und Tiefdruckgebiete, Gewitter, Land- und Seewind
Navigation: Kursbestimmung, Peilungen
Gezeitenkunde: Ebbe, Flut, Hoch-, und Niedrigwasser
Umweltschutz: Gewässerschutz, Naturschutzgebiete

Praxis.

Die praktische Motorbootausbildung findet auf unserem Schulungsboot, einem 5m Schlauchboot mit Aussenborder, ausgezeichneter Rundumsicht und hervorragenden Manövriereigenschaften beinhaltet die grundlegenden Prüfungsmanöver. 
Schwerpunktmäßig werden das An- und Ablegen, Festmachen, Wenden auf engem Raum, kursgerechte Aufstoppen, Steuern nach Schifffahrtszeichen, Landmarken und das Boje-über-Bord-Manöver sowie die zur sicheren Führung eines Sportbootes erforderliche Kommandosprache geschult. 
Bedingt durch die Cornaauflagen sind nur eine Führerscheinbewerberin bzw. ein Führerscheinbewerber und der Schiffsführer an Bord, sofern die Coronasituation keine anderen Möglichkeiten zulässt. Maximal werden zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer im 2-Stundenrythmus geschult.  
Zweckmäßige Kleidung je nach Wetterlage erforderlich.

Termine.

Hier sind alle Termine eines Jahres für den theoretischen Unterricht, für die praktische Ausbildung und die entsprechenden internen Prüfungstermine am Ausbildungsort gelistet. Trotz großer Sorgfalt können aus organisatorischen Gründen terminliche Änderungen möglich sein! Die internen Prüfungstermine sind nach Möglichkeit zeitlich an die Ausbildungskurse angepasst. Die Anzahl der Unterrichtsstunden entspricht dem Umfang des zu vermittelnden Stoffes. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. 

Preise.

Die angegebenen Preise beinhalten keine Prüfungsgebühren, Lehrbücher, Prüfungsbögen oder Sonderausbildung. Teilweise werden Lehrbücher und Prüfungsbögen leihweise zur Verfügung gestellt. Bei nicht erfolgtem Prüfungsziel besteht die Möglichkeit, kostenfrei an den folgenden Ausbildungskurs teilzunehmen.

Theorie.

KursPreisLeistung Bemerkung
Wochenkurs135 EUR/Person32 UStd., incl. Lehr- und Übungsmaterialien Ein Wochentag pro Woche
(4 UStd. pro Tag)
Wochenendkurs135 EUR/Person 30 UStd., incl. Lehr- und Übungsmaterialien Sa, So
(9 UStd. pro Tag)

Praxis.

KursPreis MotorLeistung
Vereinsmitglieder200 EUR/Person3 Doppelstunden 
Externe250 EUR/Person3 Doppelstunden